Haager Konvention / Apostille

Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wurde 1961 in Den Haag, Niederlande, unterzeichnet. Mit diesem Übereinkommen werden Vertragsstaaten von der zusätzlichen Dokumentenlegalisierung befreit. Es legt fest, dass eine Apostille die einzige für die Vertragsstaaten erforderliche Form der Dokumentenlegalisierung darstellt. Eine Apostille ist ein offizieller Stempel der zuständigen Behörde, der die Echtheit und Rechtsgültigkeit Ihrer Dokumente bestätigt.

VISUM.AT bietet Ihnen einen schnellen, einfachen und sicheren Dokumentenlegalisationsservice und kann Legalisationen innerhalb von einem Tag in die Wege leiten. Stellen Sie hier Ihren Antrag.

Vertragsstaaten Haager Konvention

Auf österreichischen Dokumenten, die in den nachstehenden Vertragsstaaten vorgelegt werden, darf eine Apostille als einzige Form der Legalisation angebracht werden.

 

Albanien Fidschi Makedonien Schweiz
Andorra Finnland Malawi Serbien
Antigua & Barbuda Frankreich Malta Seychellen
Argentinien Georgien Marshall Islands Slowakei
Armenien Grenada Mauritius Slowenien
Aruba Griechenland Mexico Spanien
Aserbaidschan Honduras Moldawien St.Kitts and St.Nevis
Australien Hongkong Monaco St.Lucia
Bahamas India Montenegro St.Vincent & Grenadines
Bahrain Irland Namibia Südafrika
Barbados Island Neuseeland Suriname
Belarus Israel Nicaragua Swasiland
Belgien Italien Niederlande Tonga
Belize Japan Niue Trinidad &Tobago
Bosnien und Herzegowina Kap Verde Norwegen Tschechische Republik
Botswana Kasachstan Oman Türkei
Brunei Darussalam Kolumbien Panama Ukraine
Bulgarien Korea (Süd) Peru Ungarn
Cook Islands Kroatien Polen Uruguay
Costa Rica Lesotho Portugal USA
Dänemark Lettland Rumänien Vanuatu
Deutschland Liberia Russische Föderation Venezuela
Dominika Liechtenstein Samoa Vereinigtes Königreich
El Salvador Lithauen San Marino Zypern
Equador Luxemburg SaoTome & Principe  
Estland Macao Schweden  
       

VISUM.AT kann für Sie in nur einem Tag eine Apostille beantragen. Wenn Sie Ihre Dokumente in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens verwenden, benötigen Sie eine Apostille zum Nachweis der Echtheit offizieller Papiere. Eine Apostille ist ein offizielles Siegel der zuständigen Behörde, das die Echtheit und Rechtsgültigkeit Ihrer Dokumente bestätigt. Wir sorgen für die Abholung Ihrer Dokumente und die Einreichung bei der zuständigen Behörde.

VISUM.AT bietet Ihnen einen schnellen, einfachen und sicheren Dokumentenlegalisationsservice und kann Dokumentenlegalisationen innerhalb von einem Tag in die Wege leiten. Stellen Sie hier Ihren Antrag.

Die nachstehenden Dokumente können mit einer Apostille beglaubigt werden

Eidesstattliche Erklärungen

Handelsdokumente

Geburtsurkunden

Lebenspartnerschafts- und Heiratsurkunden

Sterbeurkunden

Erklärungen

Offenbarungsunterlagen

Scheidungsurkunden

Ausfuhrnachweise

Ehefähigkeitszeugnisse

Gründungsurkunden

Namensänderungsurkunden

Übersetzungen österreichischer Dokumente in andere Sprachen

Medizinische Unterlagen

Personalausweise

Notariatsurkunden

Reisepässe

Heimtierausweise

Bevollmächtigungen

Religiöse Dokumente

Gerichtsunterlagen

(Hoch-)Schulzeugnisse

Testamente


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Pre Check Service

Haben Sie einen dringenden Visumantrag oder eilige Legalisationsdokumente? Nutzen Sie den VISUM.AT Pre-Check Service und sparen so wertvolle Zeit. VISUM.AT Spezialisten überprüfen die Unterlagen vorab und bestätigen, ob diese konsulartauglich sind oder ob Ihre Unterlagen noch angepasst werden müssen.
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Das weltweite Expertenteam von VISUM.AT ist stets bemüht, unseren Kunden das höchste Maß an persönlicher Betreuung und professionellem Service zu bieten. Dabei ist VISUM.AT bestrebt, den schnellsten, einfachsten und sichersten Weg zur Beschaffung von Visa und zur Legalisation von Dokumenten zu wählen.