Beispiel für die Anforderungen an Businessreisen für ein Kasachstan Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visum möglicherweise nicht erforderlich

    • Darf den Aufenthalt von 30 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreiten
    • Muss bei Einreise einen sechs Monate gültigen Reisepass mit einer freien Seite bereithalten
    • Muss einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können
    • Muss das Weiter- bzw. Rückflug Ticket mit sich führen
    • Muss im Besitz aller für die Einreise in das nächste Reiseland benötigten Dokumente sein
    • Muss sich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass Passagiere ohne Visum befördert werden, da sich die Bedingungen ändern können
    • Muss den Reisezweck mit geeigneten Unterlagen nachweisen

  2. Reisepass

    Der Reisepass des Antragstellers im Original:

    • Muss mindestens eine freie Seite haben
    • Muss sechs Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein

  3. Passfoto

    Sie müssen ein farbiges Passfoto einreichen, das die folgenden Anforderungen erfüllt:

    • Muss innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen und auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt sein
    • Muss einen weißen Hintergrund haben
    • Muss im Format 35 mm x 45 mm sein
    • Muss den ganzen Kopf in Frontalansicht zeigen, mit dem Gesicht in der Mitte zentriert und mit neutralem Gesichtsausdruck (ohne Lächeln)
    • Muss den Reisenden ohne Kopfbedeckung zeigen (außer aus religiösen Gründen)
    • Darf nicht an den Antrag geheftet werden und darf keine Spuren von Klebeband oder Heftklammern haben

    Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.

  4. VISUM.AT Auftragserteilung

    Bei auf der VISUM.AT Webseite erteilten Aufträgen muss eine Kopie der Ihnen zugesandten Online-Auftragsbestätigung beigelegt werden.

    Bei allen anderen Aufträgen (bzw. falls angegeben) muss ein ausgefülltes VISUM.AT-Auftragsformular geschickt werden, das sich im VISUM.AT-Antragspaket befindet.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kartenzahlungen erst nach Abschluss des Visumantragsprozesses vorgenommen werden.

  5. Nebenkosten

    Für die notwendige Überweisung der Konsulargebühren fällt eine Bankgebühr in Höhe von 4,70 € (zzgl. MwSt.) pro Überweisung an.

  6. Zwei-, Drei- und Mehrmalige Einreisen

    Bei Beantragung eines Visums für zwei-, drei- oder mehrfache Einreisen muss ein vom Aussenministerium genehmigtes Einladungsschreiben eingereicht werden

BEISPIEL für die Anforderungen an touristische Reisen für ein Kasachstan Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visum möglicherweise nicht erforderlich

    • Darf den Aufenthalt von 30 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreiten
    • Muss bei Einreise einen sechs Monate gültigen Reisepass mit einer freien Seite bereithalten
    • Muss einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können
    • Muss das Weiter- bzw. Rückflug Ticket mit sich führen
    • Muss im Besitz aller für die Einreise in das nächste Reiseland benötigten Dokumente sein
    • Muss sich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass Passagiere ohne Visum befördert werden, da sich die Bedingungen ändern können
    • Muss den Reisezweck mit geeigneten Unterlagen nachweisen

  2. Reisepass

    Der Reisepass des Antragstellers im Original:

    • Muss mindestens eine freie Seite haben
    • Muss sechs Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein

  3. Passfoto

    Sie müssen ein farbiges Passfoto einreichen, das die folgenden Anforderungen erfüllt:

    • Muss innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen und auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt sein
    • Muss einen weißen Hintergrund haben
    • Muss im Format 35 mm x 45 mm sein
    • Muss den ganzen Kopf in Frontalansicht zeigen, mit dem Gesicht in der Mitte zentriert und mit neutralem Gesichtsausdruck (ohne Lächeln)
    • Muss den Reisenden ohne Kopfbedeckung zeigen (außer aus religiösen Gründen)
    • Darf nicht an den Antrag geheftet werden und darf keine Spuren von Klebeband oder Heftklammern haben

  4. Begleitschreiben

    Ein Begleitschreiben des Antragstellers:

    • Muss den Reisezweck bezeichnen
    • Muss die vollständige Unterkunftsadresse (Hotel) benennen
    • Muss die geplante Aufenthaltsdauer benennen

  5. Buchungsbestätigung

    Eine Hotelbestätigung, ausgestellt von einem in Kasachstan zugelassenen Reiseveranstalter oder einem Hotel in Kasachstan

  6. Visumantrag

    Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.

  7. VISUM.AT Auftragserteilung

    Bei auf der VISUM.AT Webseite erteilten Aufträgen muss eine Kopie der Ihnen zugesandten Online-Auftragsbestätigung beigelegt werden.

    Bei allen anderen Aufträgen (bzw. falls angegeben) muss ein ausgefülltes VISUM.AT-Auftragsformular geschickt werden, das sich im VISUM.AT-Antragspaket befindet.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kartenzahlungen erst nach Abschluss des Visumantragsprozesses vorgenommen werden.

  8. Nebenkosten

    Für die notwendige Überweisung der Konsulargebühren fällt eine Bankgebühr in Höhe von 4,70 € (zzgl. MwSt.) pro Überweisung an.

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