Beauftragen Sie ein Visum für St. Martin

Voraussetzungen für touristische Reisen für St. Martin Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visabefreiung

    Visumfrei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Der Reisende:

    • Muss einen bei der Einreise mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit einer freien Seite haben
    • Muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen
    • Muss ein Rück- oder Weiterflugticket nachweisen können
    • Muss alle Reisedokumente für das nächste Zielland mitführen
    • Müssen im Besitz eines Visums für das nächste Reiseland sein (falls erforderlich)
    • Muss sich von der Fluggesellschaft die Beförderung ohne Visum bestätigen lassen

    Sollte der Reisende die oben beschriebenen Kriterien nicht erfüllen, ist ein Visum erforderlich. Bitte kontaktieren Sie VISUM.AT für weiter Hinweise per E-Mail [email protected] oder rufen Sie +43 1 22811 an

Geschäftsreiseanforderungen für einen St. Martin Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visabefreiung

    Visumfrei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Der Reisende muss entweder:

    • Im Besitz eines Schengen-Visums vom Typ C oder D sein, gültig für mindestens 180 Tage ab dem Einreisedatum
    • Ein Visum für die USA besitzen, gültig für mindestens 180 Tage ab dem Einreisedatum. Diese Regelung gilt nicht für Inhaber eines C1 Visums. Die Visumbefreiung gilt für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
    • Muss einen bei der Einreise mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit einer freien Seite haben
    • Muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen
    • Muss ein Rück- oder Weiterflugticket nachweisen können
    • Muss alle Reisedokumente für das nächste Zielland mitführen
    • Müssen im Besitz eines Visums für das nächste Reiseland sein (falls erforderlich)
    • Muss sich von der Fluggesellschaft die Beförderung ohne Visum bestätigen lassen

    Sollte der Reisende die oben beschriebenen Kriterien nicht erfüllen, ist ein Visum erforderlich. Bitte kontaktieren Sie VISUM.AT für weiter Hinweise per E-Mail [email protected] oder rufen Sie +43 1 22811 an

St. Martin Häufig gestellte Fragen

  1. Wann ist die beste Zeit, mein St. Martin Visum zu beantragen?

    Die beste Zeit, Ihr St. Martin Visum zu beantragen, ist 1-2 Monate vor Ihrem Abreisedatum. Für den Fall, dass Sie Ihr Visum kurzfristig benötigen, werden wir versuchen, Ihr Visum nach Ermessen des zuständigen Konsulates auf einem schnelleren Weg zu beantragen.
  2. Muss ich meinen Reisepass einsenden, um ein St. Martin Visum zu erhalten? Ist das Einsenden eines Reisepasses sicher?

    Ja. Sie müssen Ihren Reisepass im Original einsenden. Das Einsenden einer Reisepasskopie ist nicht ausreichend. Das St. Martin Visum wird in Ihrem Reisepass eingetragen und wird eine Seite Ihres Reisepasses einnehmen. Ein Visumantrag kann ohne Vorlage Ihres Reisepasses im Original nicht ausgestellt werden. Aufgrund der Wichtigkeit Ihres Reisepasses empfehlen wir eindringlich, den Pass mit einer sicheren Versandmethode, wie z.B. einem garantieren Postservice oder einem Kurier, einzusenden.